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17.10.2023

Jesus und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen: Sachausschuss Behindertenseelsorge berät

Eichstätt. – Das Papier der Weltsynode „Die Kirche ist unser Zuhause“ und das Thema „Behinderung in der Bibel“ standen im Mittelpunkt der Beratungen des Sachausschusses Seelsorge für Menschen mit Behinderung im Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer brachten ihre Vorstellungen zum Ausdruck, unter welchen Voraussetzungen Kirche ihr Zuhause sei. „Für mich ist das der Fall, wenn Barrierefreiheit gegeben ist und Menschen in der Kirche so angenommen sind, wie sie sind“, erklärte die Vorsitzende des Ausschusses, Elfriede Späth-Werner. Eine blinde Frau sagte, „Kirche ist mein Zuhause, weil ich mich gerne vom Wort Gottes treffen lasse und wegen der Gemeinschaft der Gläubigen.“

Die Ausschussmitglieder sammelten Begriffe und Bilder von Dingen, die ihnen wichtig sind. Es fanden sich schließlich Begriffe wie „Geschwisterliche Kirche“, „Transparenz“ und „Verantwortung übernehmen“ oder Bilder über zum Menschen mit Behinderung, Beten und Ökumene.

Zum Thema „Behinderung in der Bibel“ sagte der Diözesanverantwortliche für Behindertenpastoral, Pfarrer Alfred Grimm: „Es gibt in der heiligen Schrift eine ganze Reihe von Gestalten, die nicht perfekt waren, aber trotzdem von Gott beauftragt wurden.“ Als Beispiele nannte er den blinden Stammvater des Volkes Israel Isaak, Mose und den Apostel Paulus. „Mose konnte angeblich nicht gut sprechen und bekam deshalb als Assistenz Aaron zur Seite gestellt. Paulus hatte oft Schmerzen, spürte aber, dass Gott trotzdem bei ihm war.“ Die Bibel kenne nicht das Wort „Behinderung“, sondern spreche unter anderem konkret von Blinden, Lahmen, Stummen und Tauben. Jesus habe sich stark für sie eingesetzt und ein Denken bekämpft, dass Behinderung als Folge von Sünden sieht.

Der Bibeltext über den blinden Bettler Bartimäus zeige vielmehr, dass Jesus das Selbstbestimmungsrecht des Menschen wichtig war. Denn dort heilte Jesus den Bettler nicht sofort, sondern fragte ihn „Was willst du, was ich dir tue?“ Jesus, so Pfarrer Grimm, seien im Umgang mit Hilfe suchenden Betroffenen stets zwei Dinge wichtig gewesen: erstens ihnen mit dem Ausspruch „Dein Glaube hat dir geholfen“ das Heil Gottes zuzusagen und zweitens ihnen zu versichern, dass sie zu den anderen Menschen dazugehören, indem er auf sie offen zuging. „Jesus hat Inklusion längst betrieben“, so der Diözesanverantwortliche für Behindertenpastoral.

Quelle: Peter Esser, Sachausschuss Seelsorge für Menschen mit Behinderung