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03.04.2016

Aktuelle Themen bei der Vollversammlung in Nürnberg

Im Rahmen einer aktuellen Stunde berichtete Bischof Gregor Maria Hanke OSB bei der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Eichstätt von seinen Erfahrungen beim Besuch des Partnerbistums Poona in Indien. Tief bewegt sei er von der dortigen Spiritualität, die zum Beispiel in einer großen Offenheit über den Glauben zu sprechen erlebbar werde. Bei Begegnungen mit kleinen christlichen Gemeinschaften spürte er eine große Freude unter den Teilnehmenden, andere an ihrer Glaubenserfahrung teilhaben zu lassen – „Das sind wir hier aus Europa nicht gewohnt“.

Es sei aber auch überwältigend zu sehen, wie viele Projekte durch die Gelder aus der Sternsingeraktion unterstützt werden konnten. In diesem Zusammenhang kündigte Bischof Gregor Maria Hanke OSB auch an, dass das Bistum die Errichtung einer Projektstelle im Partnerbistum unterstützen werde, die sich vor Ort um die Beantragung und Begleitung von Projektmitteln beim Kindermissionswerk Die Sternsinger kümmern werde, damit die zur Verfügung stehenden Mittel adequat abgerufen und eingesetzt werden können. Ebenso soll im Bereich des Programms „Weltwärts“ eine Stelle eingerichtet werden, die es Jugendlichen und jungen Menschen ermöglicht, mehrmonatige Auslandsaufenthalte in den Partnerdiözesen zu planen.

Mit einem „Blick hinter die Kulissen“ wollte Bischof Hanke versichern, dass es sich die Diözese bei den Jahr für Jahr anstehenden personellen Veränderungen alles andere als leicht mache, vielmehr verlange die Planung insbesondere vom Leiter der Personalkammer für die Pastoral im Bischöflichen Ordinariat Domkapitular Msgr. Paul Schmidt enorm viel Arbeit, Feingespür und viele Gespräche. Die pastoralen Bedarfe im Blick habend und mit Bischof und Generalvikar abgestimmt könne es trotzdem nicht immer gelingen alle beteiligten zu hundert Prozent zufrieden zu stellen.

Zusammen mit Generalvikar Isidor Vollnhals erläuterte Bischof Hanke die Bemühungen um die Transparenz der kirchlichen Finanzen. Ziel sei es, bis 2017 eine Eröffnungsbilanz nach Handelsgesetzbuch (HGB) zu erstellen. Damit gehe aber auch die Frage einher, wie künftig Entscheidungen entstehen würden. Hier müsse man, so der Generalvikar, „weltliche Maßstäbe“ anlegen, ebenso, bei der Kontrolle der kirchlichen Finanzen. Es müsse daher auch die Frage gestellt werden, welches Personal, welche Gebäudlichkeiten und Einrichtungen für die Seelsorge vor Ort überhaupt benötigt würden. Vieles, wenn nicht Alles müsse auf den Prüfstand. Dabei sei auch eine klare Trennung zwischen Ausführung und Aufsicht notwendig. Besonders im Bereich des Personals (die Personalkosten betragen rund 50 Prozent der Gesamtausgaben) müsse eine Risikobewertung durchgeführt werden und durch entsprechende Rückstellungen müsse bereits jetzt für Generationengerechtigkeit gesorgt werden, auch in finanzieller Hinsicht, wie Generalvikar Vollnhals betonte.


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