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15.11.2006

Diözesanrat Eichstätt ruft zur Teilnahme an den Kirchenverwaltungswahlen auf - „Unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium“

Eichstätt. (pde) - Der Diözesanrat des Bistums Eichstätt ruft alle wahlberechtigten Katholiken auf, sich an der Wahl der Kirchenverwaltungen am 19. November zu beteiligen. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Kirchenverwaltungen sind in der Pfarrei aus der Sicht des Diözesanrates ein „unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium“, so der Geschäftsführer des Diözesanrates, Richard Ulrich in seinem Aufruf, „auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen.“ Zusammen mit dem Pfarrgemeinderat bestimmen sie wesentlich die Geschicke einer Pfarrei.

Die Kirchenverwaltung einer katholischen Pfarrgemeinde ist verantwortlich für alle finanziellen und personellen Belange einer Pfarrei, sowie für Verwaltungsangelegenheiten. Sie vertritt zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung einer Pfarrgemeinde sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Fragen.

Zwei Beispiele nennt Ulrich: „Wenn ein neuer Pfarrer in der Gemeinde seinen Dienst beginnt, überreicht der Kirchenpfleger den Kirchenschlüssel. Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung sitzt die Kirchenverwaltung mit am Tisch.“

Die Kirchenverwaltung wird von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrgemeinde für sechs Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.