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19.09.2008

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit - Richtlinien für die Einrichtungen des Bistums Eichstätt erlassen

Eichstätt. (pde) – Die Einrichtungen des Bistums Eichstätt sollen beim Einkauf nur noch Produkte berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Eine entsprechende Richtlinie ist in der neuesten Ausgabe des Pastoralblatts für das Bistum Eichstätt veröffentlicht. Die von Generalvikar Johann Limbacher unterzeichnete Verordnung verpflichtet die Einrichtungen der Diözese, bei Einkauf und Ausschreibungen darauf zu achten, dass die Produkte ohne schädliche Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind oder von Herstellern kommen, die „aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben“.

Unter diesen Gesichtspunkten werden Produkte mit einem anerkannten Siegel oder von anerkannten Importorganisationen des Fairen Handels empfohlen, also Teppiche mit dem Rugmark-Siegel, Produkte wie Orangensaft, Tee, Kaffee, Kakao mit dem TransFair-Siegel, Blumen mit dem FLP-Siegel, Natursteine mit dem XertifiX-Siegel sowie Produkte, die von der gepa, El Puente und Dritte-Welt-Partner Ravensburg importiert wurden. Bei Produkten ohne ein entsprechendes Siegel oder von anderen Importeuren müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder sonstige Selbstverpflichtungen vorlegen, die den Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit bestätigen, heißt es in der Richtlinie.

Durch die im Bistum Eichstätt verfügten Maßnahmen soll - so Generalvikar Limbacher - ein Prozess angestoßen werden, der die positiven Kräfte in der Wirtschaft stärkt. Die Richtlinie tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft. Der Wortlaut der Richtlinie, ein Informationsblatt und eine Mustererklärung können unter „www.bistum-eichstaett.de/generalvikariat“ abgerufen werden.