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22.06.2010

Mehr Berufungsmöglichkeiten für den Diözesanrat. Bischof anerkennt Satzungsänderung.

Eichstätt. Bei seiner letzten Vollversammlung hat der Diözesanrat beschlossen, künftig statt fünf Berufungen bis zu 10 Berufungen von Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben zu ermöglichen. Damit besteht die Chance Personen aus verschiedenen Bereichen, aus der Politik, aus Verbänden und Gemeinschaften zu berufen und damit den Diözesanrat insgesamt breiter aufzustellen.

Außerdem wurde beschlossen künftig auf die Berufung eines Vertreters der ausländischen Mitbürger zu verzichten, weil sich gezeigt hat, dass dafür letztlich keine Delegation vorhanden ist. Das Thema Integration soll aber in einem eigenen Sachausschuss eine noch stärkere Rolle spielen.

Ebenfalls geändert wurde die Bestellung von Vertretern des Familienbundes. Künftig wird die Vollversammlung des Diözesanrates zwei Vertreter als Delegierte in die Landes- und Bundesversammlung des Katholischen Familienbundes wählen.

Diese Änderungen hat Bischof Gregor Maria am 14. Juni anerkannt. Damit tritt die geänderte Satzung zu diesem Termin in Kraft.