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13.04.2017

Vollversammlung in Pleinfeld: Diözesanrat beschließt neue Satzungen für Kirchortsräte

Bei seiner Frühjahrsvollversammlung in Pleinfeld hat der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt drei neue Satzungen verabschiedet. In Zukunft ist es möglich, dass es in einer Pfarrei zusätzlich zum Pfarrgemeinderat auch sogenannte Kirchortsräte geben kann. Zu solchen Kirchorten können Filialgemeinden zählen, aber auch andere Orte, an denen kirchliches Leben sichtbar wird, wie z.B. ein Krankenhaus oder ein Kindergarten. Diese Kirchorte entsenden dann Vertreter in den jeweiligen Pfarrgemeinderat.

Mit der Verabschiedung der neuen Satzungen reagiert der Diözesanrat auf die Neuordnung der Seelsorge im Bistum Eichstätt. Diese sieht die Einrichtung von insgesamt74 Pastoralen Räumen vor, die die bisherigen Seelsorgeeinheiten ablösen werden. In diesem neuen Konzept sollen die Kirchorte dazu beitragen, dass „der missionarische Auftrag der Kirche an der Basis nicht verloren geht“, erläutert der Vorsitzende des Diözesanrates, Christian Gärtner. So werde Kirche als Gemeinschaft von Gemeinschaften erfahrbar. „Das muss auch in den Strukturen sichtbar werden“, so Gärtner. Die Satzung und die Wahlordnung für den Kirchortsrat, sowie die Satzung für den Pfarrgemeinderat in Verbindung mit den Kirchortsräten werden dem Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zur Zustimmung vorgelegt.
In seiner Ansprache vor den Mitgliedern des Diözesanrates bedankte sich Bischof Hanke, dass sie den Prozess der Neustrukturierung mit großem Interesse begleitet haben. Die Kirchorte sollen die Nähe zu den Menschen garantieren und gleichzeitig eine stärkere Mitverantwortung in einem Pastoralen Raum gewährleisten. Hanke wisse zwar aufgrund vieler Gespräche vor Ort um die Sorge der Menschen vor Veränderungen. Doch dieses neue Modell könne dazu beitragen, „die sichtbaren und unsichtbaren Mauern zu überwinden“.
Der Entscheidungsprozess zur Neuordnung der Pastoralräume wird bis zum 25. März abgeschlossen. Die Inkraftsetzung ist für den Ostersonntag, 16. April, festgelegt. Damit die Betroffenen sich über die neue Rechtslage informieren können, ist eine vorausgehende Veröffentlichung im Amtsblatt, dem Pastoralblatt des Bistums Eichstätt, vorgeschrieben.