Der Diözesanrat ist der Zusammenschluss von Vertretern der Dekanatsräte und der katholischen Verbände sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft im Bereich des Bistums.
Er ist das vom Bischof anerkannte Organ zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung des Weltdienstes der Laien im Bistum (vgl. Konzilsdekret über das Apostolat der Laien Nr. 26).
Er fasst seine Beschlüsse in eigener Verantwortung und ist dabei unabhängig von anderen Gremien.
Der Diözesanrat hat insbesondere die Aufgabe,
a) das Apostolat der Laien den Bedürfnissen unserer Zeit entsprechend im Bereich der Diözese zu fördern,
b) die Entwicklungen im gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und für die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit einzutreten,
c) Anregungen für das Wirken der Katholiken des Bistums in der Gesellschaft zu geben und die in ihm zusammengeschlossenen Kräfte aufeinander abzustimmen und zu fördern,
d) gemeinsame Aufgaben zu beschließen und für die Durchführung Sorge zu tragen, wenn kein anderer geeigneter Träger vorhanden ist,
e) gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholiken des Bistums vorzubereiten und durchzuführen,
f) die Arbeit der Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte gem. § 1 Abs. 2 aufeinander abzustimmen und anzuregen sowie umgekehrt Anregungen und Anträge der unteren und mittleren Ebene zu behandeln,
g) die kirchlich anerkannten Organisationen und Gruppen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern,
h) dem Diözesanpastoralrat Anregungen zu geben,
i) das Bistum im Landeskomitee der Katholiken in Bayern und im Zentralkomitee der deutschen Katholiken zu vertreten und Anliegen und Aufgaben der Katholiken des Bistums auf überdiözesaner Ebene wahrzunehmen.