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03.04.2016

Beschlüsse der Vollversammlung: Geschlechtergerechte Sprache und Fragen der Kirchenverwaltung

Auf Antrag des Bundes der deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Eichstätt und der angeschlossenen Mitgliedsverbände wurde eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Eichstätt hin zu einer geschlechtergerechten Sprache beschlossen. Die Antragssteller begründeten ihren Antrag mit einer uneinheitlichen Form der Berücksichtigung beider Geschlechter in der Sprache der bestehenden Satzung.

Würden an manchen Stellen des bestehenden Textes bereits beide Geschlechter explizit genannt, würde an anderer Stelle darauf verzichtet, was missverstanden werden könne. Mit der Verabschiedung des Antrags auf redaktionelle Änderung wird der Satzungstext künftig beide Geschlechter berücksichtigen. So spricht die Satzung künftig einheitlich von Vertreterinnen und Vertretern und auch von Katholikinnen und Katholiken. Der Eigenname „Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt“ bleibt davon aber unberührt.Ein weiterer Antrag, den der Dekanatsrat Roth-Schwabach als Initiativantrag einbrachte, stütze das Anliegen einer Neuausrichtung der Pastoral, die insbesondere eine Stärkung der Laien vor Ort betone, was bereits im Studienteil intensiv diskutiert wurde. Der Diözesanrat verpflichtete sich gemäß dem Antrag, mit der Fragestellung auseinander zu setzen, ob es in Hinblick auf veränderte Anforderungen vor Ort noch zweckgerichtet sei, dass der Pfarrer Vorstand der Kirchenverwaltung sei. Oder ob es nicht einer Änderung der Kirchenstiftungsordnung bedürfe, die einer Öffnung für Laien bedürfe, insoweit es sich bei Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Kirchenverwaltungssitzungen sowie beim Vollzug der Beschlüsse um administrative Aufgaben handle. An anderer Stelle merkte Bischof Gregor Maria Hanke OSB bereits an, dass Änderungen an der Kirchenstiftungsordnung nur durch Änderungen im Kirchenkonkordat machbar seien, das aber keiner anpacken wolle. So sei auch eine Zusammenlegung von Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat zu einem Gremium nur schwer durchführbar. Nichtsdestotrotz wurde das Anliegen des Antrags, ein Überdenken der Kompetenzen vor Ort im Rahmen der Schaffung neuer Pfarreistrukturen, von den Delegierten mit breiter Mehrheit unterstützt. Der Priester vor Ort müsse in seiner seelsorgerlichen Aufgabe unterstützt und im Bereich des Managements entlastet werden, Laien sollen dabei nicht nur unterstützend, sondern auch verantwortlich leitend tätig werden können.


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